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Jörg Schieb
Handy am Steuer? Das wird teuer!
Ich wasche meine Hände in Unschuld: Als artiger und vor allem auf Sicherheit bedachter Bürger habe ich eine Freisprecheinrichtung im Auto. Ich greife also grundsätzlich nicht zum Handy und halte es mir ans Ohr. Das habe ich übrigens auch schon so gehandhabt, als es noch nicht verboten war, während des Fahrens mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Ich finde es einfach komfortabler.
Wer aber handyfonierend von der Polizei erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen - und bekommt einen Punkt auf sein Konto in Flensburg überwiesen. Recht riskant also, die Sache.
Was aber, wenn man nicht mit dem Handy telefoniert, sondern mit einem Funktelefon, also einem drahtlosen Telefon von zu Hause, das man auf der kurzen Fahrt zum Bäcker mitgenommen hat?
Ist doch logisch: Kostet auch 40 Euro, wenn man dann beim Telefonieren erwischt wird - denkt man da. Von wegen. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt in einer
Pressemeldung ein Urteil bekanntgegeben, das das Gegenteil belegt. Ein Autofahrer hatte gegen das Bußgeld der Polizei geklagt, weil er nicht mit dem Handy, sondern mit einem drahtlosen Festnetztelefon telefoniert hatte und dabei erwischt wurde.
"Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO. Dieser Auslegung hat sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln nicht angeschlossen. Schnurlostelefone bzw. deren "Mobilteile" bzw. "Handgeräte" könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des sogenannten Handyverbots angesehen werden."
Ich musste das zwei Mal lesen, um es zu glauben. Denn es ist wohl kaum zu glauben!
Ganz ehrlich: Bei solchen Entscheidungen muss man sich doch an den Kopf fassen (natürlich ohne Handy!): Da beschäftigt sich also ein halbes Dutzend hoch dotierter Juristen, Anwälte und Richter ernsthaft mit der Frage, ob der Gesetzgeber mit dem Wörtchen "Handy" auch ein drahtloses Festnetztelefon meinen könnte - und kommen absurderweise auch noch zu dem Schluss, dass dem nicht so ist.
Ein Glücksfall für den Bonner Autofahrer, der nun natürlich punktefrei ins Flensburg bleibt. Für die Gesellschaft aber ist das eine Niederlage. Denn wir müssen nicht nur die Prozesskosten für diese Farce tragen, sondern auch noch mit der Gewissheit leben, dass solche Wortklaubereien ernsthaft Gerichte beschäftigen, die dann auch noch zu absurden Ergebnissen kommen.
Ich glaube, ich mache einen Shop auf für Funknetzattrappen. Da kann man dann sein richtiges Handy reinstecken und bei einer Polizeikontrolle einfach behaupten, man hätte sein Funknetztelefon von zu Hause mitgenommen.
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Die Sache ist noch paradoxer. Wenn ein LKW-Fahrer mit dem Handy telefoniert gibt es Ärger. Wenn der gleiche fahre aber auf der Autobahn bei Temp 90 km/h Fernseh schaut oder sein Laptop bedient, gibt es nicht mal eine Anzeige. Es soll auch schon LKW-Fahrer gegeben haben, die während der Fahrt ihre Fußnägel schneiden.
Renate am 5.11.09 12:09
Das besätigt meine Meinung über die Juristen: Die sind einfach nicht mehr in der Lage, klar und logisch zu denken. Nur, dass der "normal denkende" Bürger den ganzen Schlamassel ausbaden muss.
hanna am 5.11.09 12:10
Lieber Jörg Schieb,
bitte besser recherchieren: Es geht nicht um das Wörtchen "Handy" - das steht in keinem Gesetz. Es steht hingegen in der StVO: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
Die Frage war also, ob der bewusste Bürger ein Mobil- oder Autotelefon benutzt hat, was nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall war. (Ich stimme hier zu - ein DECT-Telefon etwa ist kein Mobiltelefon, sondern ein schnurloses Telefon - nach offizieller amtlicher Definition etwa der BNetzA. Dann muss sich der Staat auch an seine offiziellen Definitionen halten, wenn's um das Verknacken seiner Bürger geht. Alles, was recht ist!)
Die Frage ist doch eine ganz andere: Ist die Formulierung in der StVO denn heutzutage überhaupt praxisnah? Beispiel: Wenn ich einen iPod touch in die Hand nehme, um zum nächsten Song zu klicken, ist das erlaubt. Wenn ich das iPhone in die Hand nehme, das ich als iPod benutze, und zum nächsten Song klicke, ist das ordnungswidrig. Warum? Weil das iPhone als Mobiltelefon gilt, der iPod touch aber nicht.
Anders gesagt: Die StVO untersagt gar nicht das Telefonieren, sondern sie untersagt die *Benutzung* eines entsprechenden Gerätes, wenn man es in die Hand nimmt, sofern man mit dem Gerät auch telefonieren *könnte*. Im Zeitalter multifunktionaler Smartphones und PDAs eine fragliche Regel.
Zumal ich den Auto- oder Radfahrer, der am iPod touch spielt, jetzt keinen Deut weniger gefährlich finde als einen, der das gleiche Manöver mit dem iPhone ausführt.
Sollte man also nicht die StVO so formulieren, dass dort etwas steht wie: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung von mobilen Geräten der Telekommunikation und Unterhaltungselektronik untersagt, sofern er zur Bedienung den Blick von der Straße nehmen muss oder sonst in seiner Aufmerksamkeit eingeschränkt wird."
Sonst geht demnächst jemand, der beim Telefonieren erwischt wird, vor Gericht und behauptet, es sei nur sein mp3-Player gewesen ...
Der entsprechende Paragraph ist IMHO definitiv überarbeitungswürdig! Aber leider ist man ja in Berlin viel mehr damit beschäftigt, Straßen gebührenpflichtig zu machen, damit man endlich den Autofahrer auf jedem Meter seiner Fahrt überwachen kann - wen interessieren da schon praxisferne Formulierungen in der StVO ?
Schöne Grüße,
ein Öcher
Öcher am 5.11.09 12:19
Naja, ganz unsinnig ist die Entscheidung doch nicht. Das Handyverbot soll die Ablenkung des Fahrers verhindern. Mit einem Mobilteil, das ausserhalb der Reichweite zur Basisstation ist, findet diese Ablenkung ja nicht statt (man könnte sich auch eine Fernbedienung vom Fernseher ans Ohr halten). - Im Übrigen ist jede Ablenkung verboten, also auch durch Laptop etc., wenn dadurch eine Gefährdung verursacht werden kann. Nur geht man beim Handy generell davon aus, während bei anderen Dingen (wie hier) der Einzelfall entschieden werden muss.
Gruß, Jan. am 5.11.09 12:53
Es ist so ein Blödsinn: Wenn ich während der Fahrt an einem Ipod touch herumspiele, ist das ok. Mache ich genau das gleiche mit einem Iphone, dann ist es strafbar....
Jan am 5.11.09 12:53
Das zeigt doch nur wie lächerlich dieses Land geworden ist. Ob Mobilteil oder Handy. Alkohol am Steuer ist ja verboten.Also kann ich mir den Whiskey rein hauen.Oder , ist doch Whiskey.Telefonieren am Steuer ist verboten. Dafür gibt es ja jetzt DVD-Player im Auto.Da beschweren sich Richter über SO VIEL Arbeit. Klar wenn man sich mit so einem Schwachsinn beschäftigen muss.Wo werden wir Enden? Ich ahne böses.
Spike am 5.11.09 15:52
Handyverbot ist Schwachsinn. Warum soll ich nicht einen Anruf entgegennehmen, wenn ich im Stau stehe oder an der Ampel oder.... Ich kann meiner Freundin auch während der Fahrt am Bu.... spielen, in der Nase bohren, ein Brötchen essen, eine Flasche Wasser trinken usw.
Driver am 5.11.09 16:11
So lange man während der Fahrt (!) Fernsehn gucken, Zigaretten drehen, rauchen, was weis ich nicht alles darf, ist es völlig unsinnig, das Handyphonieren zu verbieten. Aber Unsinn zum Gesetz zu machen, ist in diesem Land ja Mode!
dobby.s am 5.11.09 17:57
Juristen sind offenbar eher Sophisten als Philosophen. Das heisst, dass das geschriebene Wort wichtiger ist als die objektive Sachlage. Und offensichtlich fuehrt ein form- statt objektorientiertes Denken hier zur zynischen Unlogik.
Nicht das erste Mal.
Offenbar werden erst Gesetze gemacht, und dann in die Worte sklavisch hineininterpretiert. Ich glaube, man kann mit dieser Technik alles Recht beugen, da es im Zweifelsfalle immer ein Hintertuerchen gibt.
Brave new world. Oder vielleicht doch lieber "O tempora, o mores" ?
Inglaterra am 5.11.09 18:34
Funkgeräte im Auto während der Fahrt zu nutzen ist erlaubt, für Polizei, Feuerwehr
und auch für Privatpersonen! Nur "Handys sind vom Gesetzgeber mit Verbot belegt.
Ablenkung von Verkehrsteilnehmern durch hübsche Mädchen haben sicher zu weit größeren Problemen geführt.
Gruß
Herberth
Herberth am 5.11.09 21:00
Ich kann dem Kommentar von "Öcher" nur zustimmen. Das Ganze ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass der Gesetzgeber immer wieder Stockfehler beim Verfassen der Gesetzestexte macht. Wenn man klarstellen will, was verboten ist, muss man das Verbotene eben auch genau bezeichnen. Da es sich nun mal nicht um ein Mobiltelefon handelt, ist der Feispruch logisch.
Tom am 5.11.09 22:29
Tu#eutschland ist und bleibt eben der Erfinder von Beamtenstaat und Bürokratie. Bisher noch nicht erwähnt wurde die Navigation. Wer sein 'Handy'- als Navy benutzt, darf das Ding während der Fahrt nicht anfassen- während Besitzer eines 'richtigen' Navis ggf. stundenlang an dem Ding rumfingern und währenddessen mit 200 Sachen- zwei Fahrspuren nutzend- über die Autobahn fliegen (selbst schon mehrmals erlebt). Auch wenn ich dafür jetzt einstecken darf... ich bin dafür keine expliziten Verbote auszusprechen, aber... wer durch Alk, Kippen, Telefonitis oder sonstige Ablenkung vom Strassenverkehr 'nen Bumms baut sollte dann einfach seinen Lappen abgeben müssen- auf Lebenszeit- ohne Macketest und sonstige Hintertürchen zur Rückerlangung. Stichvort: Eigenverantwortung. Somit weiss dann jeder: weg ist weg. No chance at all. Und wenn dann die ersten _endgültig_ zu ÖPNV-Nutzern gemacht sind setzt evtl. ein Umdenken ein. Verhindern, vermeiden lässt sich dadurch zwar genausowenig wie bisher- Unbelehrbare gibt's immer. Die werden aber garantiert keine Wiederholungstäter. Diese Unsitten nehmen- trotz Verbots- doch ständig weiter zu. Wie oft hab' ich schon diese Situation beobachtet: kommt jemand aus dem Supermarkt- verstaut die Einkäufe- steigt ins Fahrzeug- startet- und noch während Ausgeparkt wird, ist schon das Rohr am Ohr. Mit der verbleibenden Hand wird dann rumgekurbelt und... irgendwie erstmal der Gurt angelegt. Ganz so, als hätte der Gesetzgeber vorgegeben: erst starten, dann CellPhone, dann Gurt... den zu 95% sinnlosen Kram hätte man doch wohl auch vor Fahrtantritt...
Michael Schlücker am 6.11.09 8:50
Na Herr Schieb,
Ball flach halten. Sicherlich ist das Urteil Schwachsinn, allerdings ist Ihre Empörung m.E. auch nur Heuchelei. Die Ablenkung und damit potentielle Verkehrsgefährdung besteht doch durch die Konzentrationsstörungen durch die Telefonate, unabhängig von einer Freisprecheinrichtung. Hier müsste man nachbessern, oder es aber ganz bleiben lassen, da der Gesetzesvollzug nicht sichergestelt werden kann. Ihre Empörung entlarvt sich allerdings selbst!
pengertz am 6.11.09 13:19
Wie sooft werden unsere Gerichte zu Lachnummer. Thema Handy ist doch ganz einfach zu lösen: Der Gesetzgeber schreibt eine Freisprecheinrichtung vor.Den Handyhersteller schreibt er einen typisierten Anschluß des Handys auf jede Freisprecheinrichtung vor.Bei den Autobilpreisen müßte das ohne Aufpreis möglich sein.Verschärfte Kontrollen durchführen und 2 Monate Fahrverbot verhängen.
Jürgen Oelmüller am 6.11.09 14:10
Das funken mit Funkgerät ist auch straffrei beim Auto fahren, obwohl man dann auch die Hände nicht am Steuer hat.Ist hat so.Auch dadurch ist man im Straßenverkehr abgelenkt und unkonzentriert.
Kai Hofferberth am 6.11.09 15:36
in diesem fall ist eine solche entscheidung gewissermasen belustigend, aber es zeigt sich, wie absurd und weltfremd unsere gerichte vieles beurteilen, was die wohl weit überwiegende mehrheit aller studierten und nicht studierten anders sähen - das macht mir richtige angst
lutz am 7.11.09 13:30
Und noch einer: Ich kann mit meinem Navigationsgerät telefonieren, da sich ein Bluetoothfähiges Handy mit dem Navi verbindet. Das Navi befindet sich zwar in der dafür vorgesehen Halterung, ich kann aber über die Displaytastatur die Rufnummer wählen (auch per Sprachwahl). Und wenn ich es möchte, nehme ich das Navi aus der Halterung in die Hand und spreche direkt in das Mikrofon - und nun??? Ist das auch verboten??
W.Lindemann am 19.11.09 20:00
Ich merke gerade das ich diesen Blog deutlich ofter lesen sollte- da kommt man echt auf Ideen.
Roulettestrategien am 12.05.10 8:13
An sich ne gute Sache, ich frag mich nur, ob das auch dauerhaft brauchbar bleibt.
gewinnen roulette am 12.05.10 23:51
Lustig, ich hatte garnicht gedacht das das *wirklich* so funktioniert. Komische Welt.
Roulettespiel am 27.05.10 11:53
Tjo, Sachverhalte können so trivial sein! Danke :-)
Trick fuer Roulette am 3.09.10 0:11
Lustig, ich habe niemals gedacht, dass das in der Realität auch so funktionieren könnte ;-)
System Roulette am 3.09.10 1:00
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