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Computer
Jörg Schieb
Also doch: Löschen statt Sperren
Jetzt kommt die ursprünglich geplante Internetsperre also doch nicht. Denn CDU und FDP haben sich
darauf geeinigt, ein anderes Konzept anzuwenden, um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten den Kampf anzusagen.
Das BKA soll nun doch keine Sperrlisten zusammenstellen und den Providern diese täglich zwecks Aufstellen virtueller Stoppschilder zukommen lassen, sondern sich vielmehr um die konkrete Abschaltung von Webseiten mit kriminellen Inhalten kümmern. Man könnte es so auf den Punkt bringen: Ermitteln statt ermahnen.
Genau das haben die Gegner der Internetsperre immer gefordert - auch
ich. Denn Polizei ist dazu da, kriminelles Handeln zu verfolgen und wo möglich zu verhindern. Das Aufstellen von Warnschildern hilft da wenig.
Natürlich ist die nun verabredete Handhabung für die Polizei mühseliger. Jetzt müssen sich die Beamten in jedem Einzelfall damit auseinander setzen, wer denn eigentlich die Inhalte mit kinderpornografischen Inhalten ins Netz gestellt hat und sich an die jeweiligen Provider wenden, um eine Abschaltung zu erreichen.
Das wird nicht in jedem Fall sofort gelingen. Aber Tests haben
gezeigt: Wenn man sich nur die Mühe macht, klappt das oft schneller als man glaubt. Die meisten Provider, egal wo auf der Welt, kooperieren und reagieren oft innerhalb weniger Stunden, wenn sie erfahren, dass auf ihren Servern Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gespeichert sind. Ein ermutigendes Ergebnis.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Internetsperre lässt sich bekanntlich leicht umgehen. Jeder Computer kann innerhalb von 20 Sekunden so eingestellt werden, dass garantiert keine virtuellen Stoppschilder erscheinen.
Eine vom Netz genommenes Angebot hingegen erreicht niemanden mehr, nicht in Deutschland, nirgendwo auf der Welt. Das ist effektiv und sinnvoll. Es braucht dafür auch keine Hackerkünste oder detektivisches Geschick, sondern nur den festen Willen, jedes einzelne Angebot im Web strafrechtlich zu verfolgen. Überall auf der Welt.
In einem Jahr sollen die bis dahin gemachten Erfahrungen ausgewertet werden. Spätestens dann wird also vermutlich die Diskussion wieder losgehen, ob nicht doch virtuelle Stoppschilder aufgestellt werden sollten.
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Nicht zu früh "freuen"!
Bei Netzpolitik org liest sich einiges deutlich anders!
Wolpertinger am 16.10.09 13:17
Na endlich mal ne vernünftige Entscheidung.
Kralle am 16.10.09 13:29
Wenn das alles mal so einfach wäre. Derzeit liegt das Gesetz beim Bundespräsidenten. Der kann entweder befinden, dass es nicht verabschiedet werden kann, weil es dazu vor der Bundestagswahl (unter der Regierung, die es beschloss) hätte in Kraft treten müssen. Oder er kann es im Rahmen seiner Amtspflicht auf Vereinbarkeit mit der Verfassung prüfen und ggfs. unterzeichnen. Diesenfalls müßte dann schon ein eigenes Gesetz erlassen werden, um das ZugErschwG wieder abzuschaffen. Kurz: Noch ist gar nichts entschieden, was aus den Stopseiten und der geheimen BKA-Liste wird. Und noch weniger wurde darüber gesagt, was nun aus den "freiwilligen" Verträgen mit den Providern wird. Die Telekom signalisierte bereits, sich auch ohne Gesetz an den Vertrag halten zu wollen.
So schön es ist, sich zu freuen - für spontanen Jubel stimmt das Timing nicht.
Asinello am 17.10.09 20:41
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