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Computer
Jörg Schieb
Benutzen offener WLAN-Netze strafbar
Wenn ich unterwegs bin und mein Notebook einschalte, bin ich immer erstaunt, wie viele WLAN-Hotspots erreichbar sind. In Städten und Ballungsgebieten gerne schon mal ein gutes Dutzend oder mehr - und keineswegs alle sind geschützt vor unerlaubter Nutzung.
Wer nun aber meint, er könnte ein offenes WLAN "einfach so" nutzen und im Internet surfen, auf Kosten anderer, der täuscht sich.
Das Amtsgericht Wuppertal betrachtet das "Einklinken" in ein offenes, ungeschütztes, nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes WLAN-Netz als strafbare Handlung. Wer sein Notebook, PDA oder Handy dennoch mit dem offenen WLAN verbindet, der verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - und macht sich damit gemäß § 148 TKG strafbar.
Recht so.
Denn ich kann Argumente wie "Tja, wenn die Leute zu blöd sind, ihr Funknetz vernünftig zu schützen" oder "Ich richte doch keinen Schaden an, der Besitzer hat doch sowieso eine Flatrate" wirklich nicht mehr hören. Wer ein unverschlossenes Auto klaut, kann sich schließlich auch nicht darauf berufen, der Besitzer hätte ihn quasi eingeladen.
Merke also: Finger weg von ungeschützten WLAN-Netzen. Es sei denn, sie sind wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt.
Stellt sich nur die Frage: Wie erkennt man, ob ein komplett offenes WLAN genutzt werden darf oder nicht? Diese Frage haben die Richter leider nicht beantwortet.
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Im Prinzip stimmt das natürlich.
Nur warum sollte der Souverän nicht auch das dürfen, was unsere Amtsdiener für sich in Anspruch nehmen?
Nämlich in fremde Netze einzubrechen, zu schnüffeln und erbeutete Daten für eigene Zwecke zu benutzen.
Und ohne, daß ein Geschädigter sein Recht direkt von dem jeweils politisch Verantwortlichen einfordern kann.
Diebstahl bleibt Diebstahl und Einbruch bleibt Einbruch.
Bert am 16.05.08 21:40
wer sein wlan offen betreibt, moechte vielleicht sogar einen internetzuganagspunkt fuer nachbarn oder durchreisende schaffen. so fasse ich es jedenfalls auf, wenn jemand die verschluesselung nicht einschaltet. die benutzung eines solchen wlans mit dem diebstahls eines autos zu vergleichen, finde ich extrem polemisch und inkompetent.
das fehlurteil der richter wird sicher bald korrigiert. richterpolitik muss man auch nicht zwingend ernst nehmen ;-)
linner am 17.05.08 10:06
ich finde es sogar begrüßenswert wenn die wlan -netze offen erreichbar sind!
wann immer ich unterwegs bin, nutze ich diese. im gegenzug darf jeder mein eigenes wlan nutzen, wenn er sich in der nachbarschaft aufhält. es sollte sich das motto, "eine hand wäscht die andere", durchsetzen. das urteil sowie den kommentar finde ich sehr engstirnig; widerspricht er doch dem demokratischen grundgedanken des www.
wolfgang am 17.05.08 15:21
Und was macht man mit den Geräten, die sich automatisch die beste Verbindung suchen und dann diese aufbauen? Mein Laptop nimmt schon fast zwangslaufig, das offene vom Nachbarn.
Peter am 17.05.08 15:41
meine volle zustimmung an:
Bert, linner, wolfgang, Peter
Schieb, was ist recht so?
und ich verstehe auch was das mit dem auto soll, das hinkt wie äpfel mit birnen zuvergleichen. aber bei deinen vergleich fällt mir auch ein, es wird schwer nachzuweisen dass ich das Auto nicht benutzen durfte wenn der nachbar sein auto ohne zündschloss einfach offen rumstehen lässt. die kfz-versicherung wird bei einem auto das nachweisslich nicht ausreichend gesichert war keinen pfennig zahlen.
zu der argumentation des richters (abhörverbot) weiss ich garnix zu sagen auser kopfschütteln.
noch ma zu meinen vorredner:
hier in der ecke (dortmund) wo ich wohne gibt es viele offene wlans wo man davon ausgehen kann dass das so gewollt ist. das bemerk man daran das die meisten systeme/lans biss auf den offenen zugang für das inet abgerigelt sind. ist bei mir auch so. meine eigenen w-lan-verbindungen sind verschlüsselt und für alle anderen (skypephoner, laptopvagabunden, pda, usw.)ist es offen. mein privates (w)lan liegt im anderen adressbereich.
cu
wxi am 17.05.08 18:47
Liebe Schlaumeier!!
Natürlich sollen WLANs, die bewusst offen sind, damit sie jeder nutzen kann, auch weiterhin straffrei genutzt werden können. Darauf will ich ja auch hinaus: Am Ende frage ich, wie man denn wohl überhaupt erkennt, ob ein WLAN nun bewusst oder unbewusst offen ist.
Aber ein WLAN, das vom Besitzer eben NICHT bewusst oder willentlich für die Allgemeinheit geöffnet ist, sollte meiner Meinung nach NICHT einfach so genutzt werden dürfen, bloß weil es geht. Da mag ich altmodisch sein, aber da finde ich es immer noch eine Frage, ob es beide Parteien (also WLAN-Besitzer und WLAN-Nutzer) auch wirklich wollen.
Jörg Schieb am 17.05.08 19:21
Jörg,
Um die Sachlichkeit in dieser Diskussion zu bewahren: Könntest Du bitte die Umstände aufklären, die überhaupt zu diesem Prozess geführt haben?
Ansonsten befinde ich mich in der Mitte von Dir und den "Schlaumeiern": Ein WLAN zu veranstalten bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Gerne spendiere ich "Vagabunden" einen Zugang; dabei erwarte ich aber, dass man dieses Angebot lediglich nutzt, und nicht etwa missbraucht... - Daher ist mein eigenes WLAN "ZU!!!".
Jan am 17.05.08 20:41
****FAKETICKER****
Wenn ich im Internet bin, wundere ich mich immer, wie viele Seiten dort ungeschuetzt aufrufbar sind.
Wer nun glaubt, er koenne einfach alles lesen, was da ungeschuetzt steht, taeuscht sich. Richter Knurrhahn vom Landgericht Erbsenzaehl betrachtet das "Ansurfen" von offenen, ungeschützten, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Webpages als strafbare Handlung. Man verstoße damit gegen das Abhörverbot.
Recht so. Denn ich kann Argumente wie "Tja, wenn die Leute zu blöd sind, ihr Webpages vernünftig zu schützen" oder "Ich richte doch keinen Schaden an, der Besitzer hat doch sowieso eine Flatrate bei seinem Hoster" wirklich nicht mehr hören.
Stellt sich nur die Frage: Wie erkennt man, ob eine offene Webpage genutzt werden darf oder nicht? Aus Sicherheitsgründen haben die deutschen Provider entschieden, das Internet in Deutschland vorläufig abzuschalten.
****FAKETICKER****
Partus am 18.05.08 10:38
Weltfremder Unsinn
Franky am 18.05.08 18:03
Ob das "recht so" ist, ist ziemlich umstritten. Die Meinungen gehen da sehr auseinander, ob die angeführten Gesetze so interpretiert werden können.
Mein persönliches "Rechtsempfinden" sagt mir, das es ziemlich weit hergeholt und übertrieben ist, sowas als strafbar anzusehen. Natürlich ist es richtig, das man im Prinzip zivilrechtlich schadenersatzpflichtig ist.
Aber Verstoß gegen das Abhörverbot und unbefugtes Verschaffen personenbezogener Daten? Da hat sich der Richter nicht gerade mit Sachkenntnis hervorgetan.
Martin am 18.05.08 19:49
Ob das "recht so" ist oder nicht, finde ich eine schwirige Frage ... allerding finde ich, dass es "nicht recht so" ist sein WLAN einfach so offen zu lassen. Ich möchte nur mal z.B. an das Problem SPAM erinnern oder an andere illegale Verwendungen von Internetzugängen.
Durch die magelnde Kompetenz vieler Internetnutzer, die ihr Netz völlig offen lassen, geben diese Nutzer "Verbrechern" die Möglichkeit ihre illegalen Aktivitäten hinter einer fremden IP-Adresse zu verstecken.
Ich denke, dass die Leute bestraft werden sollten, die ihr WLAN völlig ungeschützt in der Gegend rumsenden lassen.
Diese Diskussion zeigt, dass es längst Zeit ist für den Computerführerschein oder für eine Prommillegrenze im Inernet :-)
Ich sage ja immer "Der grösste Irrtum der Menschheit ist es zu glaube: Nur weil der PC neben der Mikrowelle im Supermarkt steht ist er genauso leicht zu bedienen !"
Holger am 20.05.08 8:19
Womit wir bei der Frage wären "ist es Einbruch wenn ich ein Haus betrete wo die Hautüre weit offen steht"?
Ich denke nicht. Und genauso sehe ich es auch bei einem offenen W-Lam
realist am 20.05.08 13:00
Sehr geehrter Herr Schieb,
ihr Vergleich mit dem gestohlenen Fahrzeug hinkt gewaltig.
Das "Mitfahren" bzw. "Mitsurfen" ist wohl anders zu bewerten als der Diebstahl des gesamten Equipements, oder?
Im übrigen heißt es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) (...)
(2) (...)Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Also wenn Sie schon eine Analogie zum Straßenverkehr herstellen wollen, dann doch allenfalls so: Ist es gestattet im Kofferraum oder auf der Ladefläche eines Fahrzeuges mitzufahren ohne dass der Fahrzeugführer davon Kenntnis hat?
Es mag sich also um eine "strafbare Handlung" handeln, sich in ein ungeschütztes WLAN "einzuklinken", allerdings hat das ungefähr ein kriminelles Niveau, wie wenn ich beim Nachbar durch das offene Fenster "spanne", um dort bei einem Pay-TV-Sender ein Fußballspiel mitzuverfolgen...Immer vorausgesetzt ich richte keinen sonstigen Schaden an!!!
schmus am 21.05.08 21:02
Super,
also wenn demnächst einer laut in sein Mobiltelefon spricht, kann ich verklagt werden weil ich ja "mitgehört" habe. Der Richter sagt dann ich habe "Abgehört" und zack bin ich dran.
Wenn im Park eine Bank steht, frage ich auch nicht erst den Eigentümer ob ich mich setzen darf. (um sie zu nutzen)
Wenn ein WLAn offen verfügbar ist muß der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nachkommen. Und wenn der Eigentümer sagt...oh wußte ich nicht...sollte man hier den Hebel ansetzen.
Miky am 5.06.08 14:11
Super ist auch folgendes:
Windows XP bringt das schöne Feature mit sich selbst mit offenen WLan-Netzwerken zu verbinden. Wenn ihr also euer Notebook im freien Benutzen wollt, solltet Ihr sicher gehen dass dass kein offenes WLan-Netz in der nähe ist, sonst bringt euch schon das einschalten des Notebooks in Schwierigkeiten.....
Sebastian Michel am 11.06.08 14:00
finde fast alle kommentare von euch interessant und richtig! man soll uns usern doch ein klein wenig freiheit gönnen, anderen ists doch auch erlaubt. mfg
Marianne am 16.06.08 12:13
Hallo zusammen, mir war gar nicht bewußt, daß es illegal sein könnte, einen freien wlan-Zugang mitzubenutzen. Bei mir war's reine Notwehr, da mein eigener Router nicht durch Wände reicht (wer verkauft eigentlich so einen Mist?), ich dafür aber die halbe Nachbarschaft angezeigt bekomme - wovon zwei Zugänge ungeschützt sind.
Naja, ich habe mich auf jeden Fall ausgeklinkt (sicher ist sicher) und werde mal nach einem Verstärker für meinen Router suchen...*grummel*
Grüßle
Petra am 22.08.08 20:00
Hallo,
komme zwar spät mit meinem Kommentar aber in meiner Umgebung sind auch einige offene WLAN Netzwerke verfügbar.
Man würde es doch begrüßen wenn die Betreiber solcher offenen Netzen die auch den offenen Zugang ABSICHTLICH möchten das andere ihn nutzen, auch ihr Netz entsprechend kennzeichnen z.B. mit "FREE_WLAN_HERMANN" oder "FREE_HOTSPOT_KRAUSE" somit weis man A das es sich um gewollten freien Zugang handelt und B wer der Besitzer ist (Nachname in Kennzeichnung)
Sascha am 26.03.09 20:17
Hallo Leute,
einem vorherigen Text zufolge, hat der Eigentümer/Besitzer eines Router mit Verbindung zum Internet "Sorgfaltspflicht" sein Wlan abzusichern. Ich interpretiere diese Aussage mal so: Dass es vergleichbar ist mit dem Straßekehren, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, den Bürgersteig im Sommer wie im Winter "sauber zu halten"! Ich finde es persönlich als eine gesetzliche Grauzone, sich in "offene Wlan-Netze einzuklinken.
Fabian am 31.12.09 15:22
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