Samstag, 01.09.2012

Vorerst kein Porno-Pranger

Abmahn-Anwälte können einem fast leidtun. Gut, ihr Einkommen ist derzeit wohl noch gesichert. Aber die wenigsten mögen sie. Es gibt unter ihnen eine prominente Riege, die sich eine besondere Unpopularität erarbeitet hat. Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) aus Regensburg kann man dazuzählen. Sie vertritt zahlreiche Rechteinhaber aus der Erotikbranche und überraschte Mitte August mit der Ankündigung, zum 1. September eine "Gegnerliste" zu veröffentlichen. Das Vorhaben war damit nicht weniger als die Androhung eines Online-Prangers, der in den zahlreichen Reaktionen im Netz schnell zum "Porno-Pranger" wurde. In der Diskussion war die Offenlegung von mutmaßlich 150.000 Nutzern, die sich urheberrechtlich geschützte Inhalte der Klienten von U+C heruntergeladen oder mit anderen geteilt hatten: Pornos. Es sei denn, so hieß es, die Betreffenden wären zu einer "vergleichsweisen Einigung" bereit, wie die Kanzlei in Aussicht stellte.

Pranger; Rechte: imago Pranger, nicht-digital Am Freitag (31.08.2012) war dann klar: Den Porno-Pranger wird es vorerst nicht geben. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Aspach untersagte die Veröffentlichung der Gegnerliste. Die Kanzlei vermeldete dazu eine kurze WWW: Erklärung auf ihrer Internetseite: "(...) U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt. Das Landesamt hat seine Informationen und Schlussfolgerungen offensichtlich alleinig aus der Presse entnommen." Und: "Die Ausführungen der Anordnung teilen wir nicht und halten sie für tatsächlich und rechtlich falsch."

Die Rechtsanwälte von U+C wollten ihr Vorhaben auf eine WWW: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützen - die aber ist kaum auf den aktuellen Fall übertragbar, urteilten schon früh die Fachanwälte WWW: Udo Vetter und WWW: Thomas Stadler. Im aktuellen Verfahren handelt es sich nicht wie damals um gewerbliche Gegner, sondern um Privatpersonen, deren Persönlichkeitsrecht durch eine Namensveröffentlichung verletzt werden könnte.

Schon bevor das Landesamt einschritt, hatten sich Betroffene zur Wehr gesetzt. Das Amtsgericht Regensburg und zuvor das Landgericht Essen hatten daraufhin per Einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung der Namen zweier Personen verhindert - mit Bezug auf deren Persönlichkeitsrecht. Der Kanzlei droht bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 250.000 Euro. Dem Beispiel könnten weitere bedrohte Pornofans folgen.

Bis zum Verfahrensabschluss will man nun auf Kanzleiseite keine Gegnerliste veröffentlichen. In einem nächsten Schritt wollen die U+C-Anwälte vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die Anordnung der Bayerischen Datenschutzbehörde klagen.

Man darf gespannt sein - und hoffen. Darauf, dass es auch weiter keinen Online-Pranger geben wird. Weil ein WWW: Pranger auch nicht virtuell unfair war, da er nämlich auf die Erniedrigung und Schmähung des Bestraften abzielte. Solche Strafen stehen mit unserem Rechtssystem nicht mehr im Einklang. Und was einmal online war... das muss man gar nicht erst ausführen. Geweckt werden da schnell Erinnerungen an das Denunzierportal RottenNeigbor.com. Der deutsche Ableger des US-amerikanischen Dienstes, mit dem man seine Nachbarschaft verunglimpfen bewerten konnte, war 2008 nach einem bemerkenswerten medialen Aufschrei WWW: nicht mehr erreichbar.

Ein Online-Pranger macht Selbstjustiz salonfähig. Das Werkzeug dazu hat jeder von uns, wie das WWW: Beispiel Ariane Friedrich gezeigt hat.

Ich finde die Methoden dieser Abmahnanwälte sehr nahe an Erpressermethoden. Natürlich sind Urheberrechte zu beachten und illegales herunterladen von geschützten Inhalten ist eine Straftat. Nur die höhe dieser Straftat, die muss endlich der Staat mal festlegen. Abmahngebühren von einige hundert bis tausend Euro pro Straftat ist viel zu hoch. Um so etwas kümmert sich unsere Justizministerin nicht. Der Vorschlag, dieses illegale Herunterladen mit maximal 500,-Euro festzulegen würde Anwaltsgebühren auf deutlich unter 100,-€ beschränken. Viel dieser kriminellen Abmahnanwälte würden in kurzer Zeit pleite gehen und es würde immer nur das abgemahnt, wo der Rechteinhaber ein persönliches Interesse daran hat. Man muss das illegale Herunterladen im Verhältnis zu anderen Straftaten sehen und realistisch einordnen. Wird hier deshalb kein bürgerfreundliches Gesetz gemacht, weil diese Anwälte FDP - Klientel ist?

Wolle am 26.09.12 19:22

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