Dienstag, 21.08.2012

Apple, Google & Co. - und die ungerechten AGBs

Schon mal einen Song bei iTunes gekauft - oder eine App im Google Play genannten App-Store von Google? Wer in den Online-Stores von Apple, Google, Microsoft, Nokia und Co. etwas herunterlädt, der bekommt ellenlange AGBs präsentiert, wie hier bei WWW: Apple iTunes. Oft in winziger Schrift und vor allem auf Mobilgeräten kaum zu lesen.

Hand aufs Herz: Niemand liest sich das durch. Denn dann müsste man sich einen Kaffee holen (oder am besten gleich ein ganzes Frühstück), die Welt die Welt sein lassen und erst mal eine halbe Stunde alles in Ruhe studieren. Satz für Satz. Und dann würde man auf Dinge stoßen, die einem gar nicht gefallen oder die man nicht versteht - und könnte den Kaufprozeß ehrlicherweise auch nicht vollenden.

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Und wer unterwegs mit Smartphone oder Tablet etwas einkaufen will, macht sich diese Mühe erst recht nicht. In solchen Situationen ist man eigentlich nur verärgert und sucht hektisch nach den richtigen Buttons, um das alles zu beenden und den Kaufprozeß abzuschließen. Denn die meisten denken: Wird schon nicht so wild sein - es geht ja auch nur um 79 Cent oder ein bißchen mehr.

Stimmt. Aber wer die AGBs akzeptiert, der akzeptiert sie auch für die Zukunft. Und beim nächsten Mal kauft man vielleicht "Final Cut Pro X" im App-Store - für 239,99 EUR. Da haben die AGBs also schon eine ganz andere Auswirkung.

Zum Glück gibt es Menschen, die von Berufs wegen AGBs lesen - und die verqueren Formulierungen auch verstehen. Experten in den Verbraucherzentralen zum Beispiel. Die kennen alle Fallstricke und Tricks. Und wer hätte es gedacht: Die Fachleute vom Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) haben jede Menge an den AGBs der Großen zu beanstanden.

Fünf Anbieter haben deshalb eine Abmahnung von den Verbraucherschützern bekommen. Microsoft und Nokia haben als einzige reagiert und die beanstandeten Punkte auch schnell korrigiert. Löblich! Samsung hat immerhin einige der beanstandeten Punkte eingesehen und entsprechend nachgebessert. Apple und Google haben nichts geändert und damit auch wenig bis gar keine Einsicht gezeigt. Deshalb hat der vzbv Apple (ITunes) und Google (Google Play)- die beiden Großen der Branche - jetzt verklagt. Bei Google Play und bei ITunes wurden 25 Klauseln beanstandet. Bei beiden, so die Verbraucherschützer würden persönliche Informationen erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet - ohne dass der Nutzer zuvor zugestimmt habe. Bei Google Play wurden Formulierungen beanstandet, die Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte einschränken würden. Die ITunes-AGBs, so monieren die Verbraucherschützen, hätten 21 Din-A4-Seiten in "Schriftgröße 9". Apple und Google lassen es nun auf eine Klage ankommen.

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Unangenehm: Die amerikanischen Unternehmen fallen immer wieder dadurch auf, dass ihnen Vorschriften und Bedürfnisse von Menschen außerhalb der US-Grenzen wurscht sind. Microsoft mal ausgenommen, aber Microsoft hat sich auch schon ein paar Mal fies die Finger verbrannt und musste Milliardenstrafen zahlen. Google und Apple müssen solche Erfahrungen wohl erst mal machen.

Fest steht: Sympathisch ist das Verhalten von Google und Apple nicht. Denn die von den Verbraucherschützern beanstandeten Punkte sind keine Peanuts. Sie betreffen den Datenschutz und die Verständlichkeit der Formulierungen, die Rechte der Verbraucher - und die sollten eigentlich auch Megakonzernen wie Google und Apple wichtig sein.

Doch es droht Widerstand aus dem Netz: Weil eben kaum jemand die verquast formulierten Nutzungsbedingungen liest, gibt es WWW: Terms of Service; Didn't read - kurz ToS;DR. Hier arbeiten sich Freiwillige durch die endlos langen (und immer länger werdenden) Nutzungsbedingungen namhafter Anbieter und fassen alles verständlich zusammen. Außerdem bewerten sie die Spielregeln. Bekommt ein Onlinedienst hier eine schlechte Gesamtnote, sollte einem das eine Warnung sein. Schöne Idee. Derzeit werden vor allem die amerikanischen "Terms of Service" bewertet. Wäre schön, wenn sich auch jemand die deutschsprachigen Bedingungen zur Brust nehmen würde.

Man muss hier fairerweise sagen, dass es bei vielen anderen Dingen auch nicht anders aussieht. Wer ein Konto hat, eine Versicherung oder irgendwas sonst, der steht vor genau dem selben Problem endloser AGBs. Und da steht oft mehr auf dem Spiel als bei irgendwelchen Appstores.

joh am 21.08.12 14:29

Ist die Mehrzahl von AGB nicht auch AGB?

Konrad Duden am 21.08.12 17:25

Richtig, "Allgemeine Geschäftsbedingungens" ist so oder so kein Plural, auch wenn's für manche anglophilen Denglish-Fans vielleicht schöner aussehen mag.

Auch sonst sollte man evt. noch nachlegen, dass AGB-Paragraphen, welche deutsches Endverbraucherrecht einschränken oder gänzlich ausschließen wollen, automatisch als ungültig und damit als in den jeweiligen AGB nicht existent zu betrachten sind. Also bitte solche Dinge nicht unnötig dramatisieren, auch wenn in diesem Sommer solche angeblichen "Aufregerthemen" schwer en vogue zu sein scheinen.

Klaus Lohmann am 21.08.12 21:42

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