Montag, 27.08.2012
Die Datensammelwut der Mobilfunkbetreiber
Zweieinhalb Jahre ist es her,
dass das Bundesverfassungsgericht die so genannte Vorratsdatenspeicherung kippte.
Doch noch immer speichern die vier großen Mobilfunkbetreiber Millionen von Kundenverbindungsdaten,
wie netzpolitik.org in der vergangenen Woche dokumentierte: Wer hat mich wann angerufen, wen habe ich wann angerufen und wo habe ich mich während meines Gesprächs befunden? Dass all diese Daten für bis zu 210 Tage gespeichert werden, ist nicht nur beunruhigend, sondern vor allem erstaunlich - weil die Speicherung auf rein freiwilliger Basis erfolgt. Kein Gesetzgeber oder Richter zwingt Eplus, Vodafone, O2 oder die Telekom dazu.
Unternehmen berufen sich auf geltende Gesetze
Ich wollte daher wissen, was der Grund für diese andauernde Sammelwut ist, und warum sich die Unternehmen für höchst unterschiedliche Speicherzyklen (zwischen minimal 7 bis maximal 210 Tagen) entschieden haben.
Das Ergebnis ist unbefriedigend und interessant zugleich: Zwar betonen alle vier Unternehmen unaufgefordert, weder mit der Speicherdauer noch mit dem Inhalt der erhobenen Daten gegen das geltende Telekommunikationsgesetz (TKG) zu verstoßen.
Rechtfertigungen klingen wie abgesprochen
Bei der Nennung der Hauptgründe für den langen Speicherzeitraum könnte man sogar glauben, die vier Presseabteilungen hätten sich untereinander abgesprochen. Der 30-tägige Abrechnungszyklus und „die gesetzliche Mindestbeanstandungsfrist" von 56 Tagen sei laut Vodafone der Hauptgrund für die lange Aufbewahrung der Daten, fast identisch argumentieren Eplus und die Telekom. O2 versucht darüber hinaus, den schwarzen Peter an den Gesetzgeber weiterzureichen und antwortet: „Die Unternehmen speichern die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der
§§ 96,
100 TKG, für Abrechnungszwecke und Zwecke der Fehlerbehebung und Missbrauchsbekämpfung." - vergisst aber zu erwähnen, dass es sich dabei um eine „man kann, muss aber nicht"-Vorgabe des Gesetzgebers handelt.
Schweigen statt Antworten
Durch die Bank unbeantwortet blieb dagegen meine Frage, wie häufig die gespeicherten Daten nicht zum Wohl des Kunden, sondern aus ermittlungstaktischen Gründen durch Behörden genutzt wurden. „Aufgrund von Vertraulichkeitsverpflichtungen" wollte mir Vodafone dazu keine Auskunft geben, O2 bat mich nicht näher begründet „um Verständnis", dazu keine Auskunft zu geben, Eplus und die Telekom antworteten zu dieser Frage überhaupt nicht. Zumindest indirekt half mir aber der Hinweis von Vodafone, deren Pressestelle mir
die Lektüre einer 271 Seiten umfassenden Studie des Max-Planck-Instituts empfahl. (Wirklich lesenswert!)
Ermittler profitieren von freiwilliger Speicherung
Demnach bedienten sich die Behörden allein im Jahr 2008 in rund 16.000 Fällen beim Datenpool der Provider. Rund 16.000 Mal forderten sie Verbindungs- und Verkehrsdaten an, die die Mobilfunk- Festnetz- und Internet-Anbieter als Kundendaten gespeichert hatten. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht die massenhafte Speicherung von Telefondaten auf Vorrat im Jahr 2010 verboten hat, kommen die Ermittler dank der freiwilligen Sammelwut von O2&Co auch 2012 noch an ziemlich ähnliches Material: Millionenfach gespeicherte Standort- und Verbindungsdaten. Monatelang aufbewahrt werden darf zwar eigentlich nur noch, damit Kunden im Fall falscher Abrechnungen eine Widerspruchsmöglichkeit haben. Dass sich in diesem Zeitraum aber auch Behörden bedienen können, ist zumindest aus Ermittlersicht ein positiver Nebeneffekt.
Telekom will Speicherdauer senken
Doch womöglich beginnen die Verantwortlichen umzudenken: Vor einigen Tagen kündigte die Bundesnetzagentur an, die in der Kritik stehenden Speicherfristen überprüfen zu wollen. Und mittlerweile rückt auch der erste Mobilfunkbetreiber von seiner bisherigen Praxis der Langezeitspeicherung ab: Die Telekom kündigte in Ihrer Antwortmail an mich an, die Speicherfrist der
Cell-ID in Kürze von derzeit 30 Tagen auf sieben Tage verringern zu wollen.
Gut möglich, dass die anderen Mitbewerber bald nachziehen werden. Wenn nicht, werden am Ende womöglich die Kunden entscheiden müssen, bis zu welcher Grenze Datenspeicherung akzeptabel ist. Indem sie z.B. nur noch bei denjenigen Unternehmen Verträge abschließen, die nach Kundenwunsch mit den Kundendaten umgehen.
Was die Provider von sich geben ist dummesZeug.Die meisten haben laengst ein flatrate fuer alles-keinerlei Speicherung noetig\erlaubt-trotzdem wird gespeichert.Missbrauchsargument-die Provider sind NICHT die Polizei."Vertraulichkeitsverpflichtungen"-noch mehr Unfug!Dies beinhaltet den konkreten Fall,aber nicht die Anzahl der Abfragen-denn das hat mit"Ermittlungstaktik rein garnichts zu tun!JonDo veroeffentlich bspw. jedes Jahr die Zahl der Anfragen.Die Zahlen sind wesentlich hoeher und die Ergebnissse rechtfertigen nicht den Aufwand:SSiehe SPON"neue-zahlen-funkzellenabfrage-in-berlin-2009-bis-juli-2012"="Mehr als 6,6 Millionen Datensätze hat die Berliner Polizei zwischen 2009 und 2012 von Mobilfunkprovidern bekommen. Doch nur in 116 Fällen gab es brauchbare Hinweise."Wobei man davon ausgehen kann das von den 116 Faellen einige zusammengehoerten und"brauchbar"ein sehr dehnbarer Begriff ist.Kaum anzunehmen das dies anderswo anders ausssieht.
Falsche Daten am 28.08.12 8:25
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Montag, 27.08.2012
Googles Tablet Nexus 7 ab sofort zu haben
Die ewigen
Querelen zwischen Apple und Samsung vernebeln ein wenig den Blick. Nicht wenige Menschen denken mittlerweile, dass nur Apple und Samsung Smartphones und Tablets bauen. Aber das ist ein Irrtum! Es gibt noch eine Reihe weiterer Hersteller. Darunter einige, von denen man gar nicht glaubt, dass sie Hardware bauen und verkaufen. Bestes Beispiel: Google.
Vor einigen Wochen hatte
Google angekündigt, einen eigenen Tablet bauen zu wollen. Jetzt ist Googles Tablet Nexus 7 für viele überraschend tatsächlich schon zu haben, auch bei uns in Deutschland. Ab sofort lässt sich der Tablet-Rechner in Deutschland online bestellen, in einigen Tagen soll der flache Computer dann auch in ganz normalen Ladengeschäften zu kaufen sein.
Man muss kein Orakel in der Schublade liegen haben, um sich zu der Vorhersage verleiten zu lassen, dass Googles Nexus 7 ganz sicher ein Megaseller wird. Dafür sorgt allein der Preis: 199 Euro kostet das kleinste Gerät mit 8 GByte, 249 Euro die Variante mit 16 GByte Arbeitsspeicher - eine klare Kampfansage an Apple. Wer sich ein iPad zulegen will, muss mindestens 399 Euro einplanen, also das Doppelte - und das wohlgemerkt für das Modell iPad 2. Das iPad mit Retina-Display (iPad 3) gibt's erst ab 479 Euro.
Bestellt werden kann das Gerät (derzeit ausschließlich) in Googles Online-Shop
Google Play. Hier kauft man normalerweise Musik und Apps ein oder leiht sich online Filme aus. Ab sofort kann man hier aber eben auch Hardware kaufen. Jetzt das Nexus 7, später womöglich auch Googles schwarze Multimedia-Kugel Nexus Q, die Musik und Filme ins Wohnzimmer holen soll (aber noch nicht lieferbar ist).
Google baut und vertreibt das Nexus 7. Faktisch hergestellt wird das Gerät allerdings von Asus. Im Inneren werkelt ein Tegra-3-Prozessor mit 1,2 GHz von nVidia. Ein flotter Prozessor, der schnelles und zügiges Arbeiten erlaubt. Das Display liefert mit 1280 x 800 Bildpunkten eine hervorragende Auflösung, deutlich mehr als andere Hersteller wie Samsung oder HTC (Apple hat mit dem iPad 3 die Nase vorn). Ansonsten ist alles eingebaut, was man heute erwarten darf: WLAN, Bluetooth, GPS, selbst NFC (Near Field Communication) ist serienmäßig dabei.
Wer lediglich 199 Euro für ein Tablet ausgeben will, muss aber zumindest im Detail auch Verzicht üben können. So gibt es beim Nexus 7 zum Beispiel keinen Steckplatz für Speichererweiterungen, auch hat Google bislang kein Modell mit Mobilfunk in Planung. Wer also auch unterwegs online gehen möchte, ohne WLAN, muss auf andere, deutlich teurere Modell zurückgreifen.
Dafür ist die Ausstattung auf hohem Niveau, vor allem angesichts des geringen Preises. Nur die eingebaute Kamera lässt Wünsche offen: 1,2 Megapixel ist heute nicht "State of the Art", da können andere Smartphones und Tablets heute deutlich mehr. Allerdings ist die Frage erlaubt, wie oft man mit einem Tablet tatsächlich hochwertige Foto- oder Videoaufnahmen machen möchte.
Der vergleichsweise niedrige Preis lässt vermuten, dass Google gar nicht bis kaum am Verkauf der Hardware verdient. Das dürfte Google aber auch schnuppe sein: Es geht jetzt um Marktanteile. Es geht darum, möglichst viele Tablets mit Android-Betriebssystem auf den Markt zu bringen. Das Folgegeschäft ist interessant. Denn jeder Tablet ist eine mobile Einkaufsstation. "Das Nexus 7 ist ganz auf Google Play abgestimmt", verrät die Google-Seite. Das ist wörtlich zu nehmen: Mit dem Tablet in der Hand kann man aus über 600.000 Apps und Spielen auswählen, es stehen Millionen von E-Books sowie eine stetig wachsende Zahl an Filmen zur Auswahl. Hier verdient Google künftig Geld - unter anderem.
Klasse, dass endlich Bewegung in den Tablet-Markt kommt! Das ist für uns Konsumenten immer gut.
Stimmt zwar, dass man mit einem Tablet selten "hochwertige Foto- und Videoaufnahmen" machen will, aber eine Kamera auf der Rückseite fehlt hier trotzdem gewaltig. Was man mit einem Tablet nämlich sehr gerne macht, ist es als eine Art Papierersatz zu benutzen und da ist es sehr praktisch, wenn man Briefe, Dokumente, Whiteboards, Etiketten etc. einfach abfotografieren kann.
Nach meinen Erfahrungen mit 7"-Tablets sind die Dinger auch zu groß, um sie immer dabei zu haben und für zuhause nicht wirklich groß genug.
Vom Preis/Leistung-Verhältnis ist das Ding aber sicher OK, auch wenn ich fast befürchte, dass das dazu führt, dass viele es kaufen und dann nach ein paar Tagen herumspielen kaum mehr benutzen. Dann hat man kein Geld gespart, sondern es zum Fenster hinausgeworfen... War jedenfalls bei dem 7"-Tablet so, das ich gekauft hatte, zumal Android-Apps praktisch keinerlei Rücksicht auf Tablets nehmen und man praktisch nur ein großes Smartphone ohne Telefon kauft.
joh am 27.08.12 16:24
Gibt es da keine Probleme mit Apple?
Heiko am 28.08.12 12:40
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