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25.11.11
Kann es einen Handel mit der Komplizin der rechten Terroristen geben? Aussage gegen Haftverschonung? Beate Zschäpe sitzt zur Zeit in einem Kölner Gefängnis und macht ihre Aussage abhängig von Bedingungen. Bedingungen? Bedingungen, die ein Rechtsstaat zu akzeptieren hat? Doch sicherlich nur dann, wenn es Gefahren abzuwehren gilt. Gefahrenabwehr – so drücken das Juristen aus. So findet sich zum Beispiel auch der Name der Bundestagsvize-präsidentin Kathrin Göring-Eckardt auf einer Datei, die die Ermittler im Haus des Neonazi-Trios in Zwickau fanden. Auf der Liste fanden sich übrigens mehr als 10.000 Namen! Menschen, die sich zum Beispiel gegen Rechtsextremis-mus engagiert haben oder die an Protestde-monstrationen gegen Naziaufmärsche teilgenommen haben. Wenn Anschläge verhindert werden könnten, dann wäre ein Handel wohl zu rechtfertigen, oder? Ich formuliere im Konjunktiv, wohlgemerkt… Erinnert werden wir bei der Frage – Aussage gegen Haftverschonung? - an die Zeit der R.A.F - an die Kronzeugenregelung, die es für linke Terroristen gab - eine Regelung, die sich nicht bewährt haben soll. Also ist die Frage für Beate Zschäpe damit beantwortet. So sieht das auch der Generalbundesanwalt, er will bei dem Spiel nicht mitspielen – und das ist gut so!
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